KREBSFRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNG
Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung sieht folgende Untersuchungen vor, die vom Alter der Patientin abhängig sind.
AB 20 JAHREN JÄHRLICH
| Beratung | |
| Untersuchung der Geschlechtsorgane | |
| Blutdruckmessung | |
| Gewebeabstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal (Verlinken zu Sonderseite Abstrich Gebärmutterhals, folgt im Anschluss an diesen Unterpunk |
ZUSÄTZLICH AB 30 JAHREN JÄHRLICH
| Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (bei uns in der Praxis auch schon ab 20 Jahren) | |
| Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brus |
AB 35 ALLE ZWEI JAHRE CHECK-UP
| Anamnese ( Erhebung der medizinischen Vorgeschichte) | |
| Körperliche Untersuchung | |
| Cholesterin und Blutzucker | |
| Kontrolle des Urins | |
| Hautkrebsfrüherkennung | |
| Beratung |
AB 50 JAHREN ZUSÄTZLICH
| einmalige Beratung über den Zweck der Darmkrebsfrüherkennung | |
| jährliche Tastuntersuchung des Enddarms | |
| jährliche Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (chemischer Stuhltest) | |
| alle zwei Jahre ( bis zum Ende des 70. Lebensjahres) - Mammographie im Rahmen des Mammographiescreenings (sie werden von extern zur Untersuchung eingeladen) - Information über das Untersuchungsergebnis |
AB 55 JAHREN ZUSÄTZLICH
| Zweite Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennung | |
| Patientenaufklärung zur Koloskopie | |
| Darmspiegelung (beim Internist |
Nach zehn Jahren: zweite Darmspiegelung
Oder alle zwei Jahre: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
ABSTRICH GEBÄRMUTTERHALS
Regelmäßige
Zellabstriche aus dem Gebärmutterhals (Vorsorgeabstrich) sind die
wichtigsten Maßnahmen, um eine Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs
auszuschließen.
Dabei sind grundsätzlich sieben verschiedene Befunde möglich. Hier finden Sie eine Übersicht:
| Pap I Diesen Befund haben fast nur junge Mädchen, die noch keine Infektionen oder Geschlechtsverkehr hatten. |
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| Pap II Das ist der „Normalfall“. Die meisten Frauen, die Geschlechtsverkehr hatten, oder Pilze, Bakterienbefall oder Virenentzündungen überstanden haben, oder die Pille oder eine Spirale zur Empfängnisverhütung benutzen, haben diesen Befund. |
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| Pap III Dies ist ein unklarer Befund. Dahinter könnte eine akute Entzündung stecken oder eine Zellveränderung. Es sollte ggf. eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt werden. Außerdem sollte, je nach Gegebenheit, nach zwei bis sechs Wochen ein Kontroll-Abstrich vorgenommen werden. Hält ein Pap III-Befund länger an, so sollte eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) erfolgen. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen. |
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| Pap IIID Das D steht für eine so genannte leichte bis mäßige Dysplasie, eine Zellveränderung. Dieser Befund kommt nicht selten vor und bildet sich beim Großteil der Betroffenen von alleine zurück. Eventuell wird zusätzlich eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt. Frauen mit diesem Befund sollten nach drei Monaten einen Kontroll-Abstrich machen lassen. Bei wiederholtem Auftreten dieses Befundes ist eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) notwendig. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen. |
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| Pap IVA Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasien) oder ein Carcinoma-in-Situ zu finden. Eine feingewebliche Abklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt. |
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| Pap IVB Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasie) oder ein Carcinoma-in-Situ zu finden. Es ist unklar, ob der Tumor bereits in andere Gewebe eingedrungen ist. Eine feingewebliche Äbklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt. |
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| Pap V Es sind die Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar, der in andere Gewebe eindringt.Es sind die Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar, der in andere Gewebe eindringt. |