KREBSFRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNG

Die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung sieht folgende Untersuchungen vor, die vom Alter der Patientin abhängig sind.

AB 20 JAHREN JÄHRLICH

tl_files/images/arrows_red_small.png Beratung
tl_files/images/arrows_red_small.png Untersuchung der Geschlechtsorgane
tl_files/images/arrows_red_small.png Blutdruckmessung
tl_files/images/arrows_red_small.png Gewebeabstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal (Verlinken zu Sonderseite Abstrich Gebärmutterhals, folgt im Anschluss an diesen Unterpunk


ZUSÄTZLICH AB 30 JAHREN JÄHRLICH

tl_files/images/arrows_red_small.png Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (bei uns in der Praxis auch schon ab 20 Jahren)
tl_files/images/arrows_red_small.png Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brus


AB 35 ALLE ZWEI JAHRE CHECK-UP

tl_files/images/arrows_red_small.png Anamnese ( Erhebung der medizinischen Vorgeschichte)
tl_files/images/arrows_red_small.png Körperliche Untersuchung
tl_files/images/arrows_red_small.png Cholesterin und Blutzucker
tl_files/images/arrows_red_small.png Kontrolle des Urins
tl_files/images/arrows_red_small.png Hautkrebsfrüherkennung
tl_files/images/arrows_red_small.png Beratung


AB 50 JAHREN ZUSÄTZLICH

tl_files/images/arrows_red_small.png einmalige Beratung über den Zweck der Darmkrebsfrüherkennung
tl_files/images/arrows_red_small.png jährliche Tastuntersuchung des Enddarms
tl_files/images/arrows_red_small.png jährliche Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (chemischer Stuhltest)
tl_files/images/arrows_red_small.png alle zwei Jahre ( bis zum Ende des 70. Lebensjahres)
- Mammographie im Rahmen des Mammographiescreenings (sie werden von extern zur Untersuchung  eingeladen)
- Information über das Untersuchungsergebnis


AB 55 JAHREN ZUSÄTZLICH

tl_files/images/arrows_red_small.png Zweite Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennung
tl_files/images/arrows_red_small.png Patientenaufklärung zur Koloskopie
tl_files/images/arrows_red_small.png Darmspiegelung (beim Internist


Nach zehn Jahren: zweite Darmspiegelung
Oder alle zwei Jahre: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

 

ABSTRICH GEBÄRMUTTERHALS

Regelmäßige Zellabstriche aus dem Gebärmutterhals (Vorsorgeabstrich) sind die wichtigsten Maßnahmen, um eine Erkrankung an Gebärmutterhalskrebs auszuschließen.
Dabei sind grundsätzlich sieben verschiedene Befunde möglich. Hier finden Sie eine Übersicht:

tl_files/images/arrows_red_small.png Pap I
Diesen Befund haben fast nur junge Mädchen, die noch keine Infektionen oder Geschlechtsverkehr hatten.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap II
Das ist der „Normalfall“. Die meisten Frauen, die Geschlechtsverkehr hatten, oder Pilze, Bakterienbefall oder Virenentzündungen überstanden haben, oder die Pille oder eine Spirale zur Empfängnisverhütung benutzen, haben diesen Befund.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap III
Dies ist ein unklarer Befund. Dahinter könnte eine akute Entzündung stecken oder eine Zellveränderung. Es sollte ggf. eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt werden. Außerdem sollte, je nach Gegebenheit, nach zwei bis sechs Wochen ein Kontroll-Abstrich vorgenommen werden. Hält ein Pap III-Befund länger an, so sollte eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) erfolgen. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap IIID
Das D steht für eine so genannte leichte bis mäßige Dysplasie, eine Zellveränderung. Dieser Befund kommt nicht selten vor und bildet sich beim Großteil der Betroffenen von alleine zurück. Eventuell wird zusätzlich eine entzündungshemmende Behandlung durchgeführt. Frauen mit diesem Befund sollten nach drei Monaten einen Kontroll-Abstrich machen lassen. Bei wiederholtem Auftreten dieses Befundes ist eine feingewebliche Abklärung (Biopsie) notwendig. Zusätzlich kann der Arzt einen HPV-Test durchführen.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap IVA
Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasien) oder ein Carcinoma-in-Situ zu finden. Eine feingewebliche Abklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap IVB
Im Abstrich sind schwere Zellveränderungen (Dysplasie) oder ein Carcinoma-in-Situ zu finden. Es ist unklar, ob der Tumor bereits in andere Gewebe eingedrungen ist. Eine feingewebliche Äbklärung (Biopsie oder Konisation) wird üblicherweise zeitnah angesetzt.
tl_files/images/arrows_red_small.png Pap V
Es sind die Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar, der in andere Gewebe eindringt.Es sind die Zellen eines bösartigen Tumors nachweisbar, der in andere Gewebe eindringt.